Marder - Steinmarder

Marder sind Säugetiere und gehören zur Ordnung der Raubtiere. Die Familie der Marder ist sehr artenreich. Neben dem uns bekannten Steinmarder zählen auch Otter, Dachse, Wiesel und Nerze zu den hundeartigen Raubtieren. Das Mauswiesel wird im Volksmund auch Hermännchen genannt. Es ist mit 11 Zentimeter Rumpflänge und 25 Gramm Gewicht die kleinest Marderart. Der Riesenotter aus dem Amazonas Gebiet misst inklusive Schwanz circa zwei Meter und bringt mehr als 20 Kilogramm auf die Waage. Er stellt die größte Marderart dar.

Die meisten Marderarten sind nachtaktive Tiere und ihr Fell ist überwiegend braun oder schwarz. Sie sind fast auf der ganzen Welt verbreitet. Lediglich in Australien und Neuseeland, sowie auf einigen Inseln gibt es die hundeartigen Raubtiere nicht. Sprechen wir in unseren Breitengraten von einem Marder, meinen wir in der Regel den Baummarder oder den Steinmarder. Während der Baummarder vor allem in Waldgebieten zu Hause ist, lebt der Steinmarder auch in felsigen Regionen und schließt sich sogar dem Menschen an.

Steinmarder

Steinmarder gehören zu den Kulturfolgern. Das heißt, sie schließen sich gerne dem Menschen an. Die kleinen Raubtiere besitzen ein grau-braunes Fell, einen langen, buschigen Schwanz und kurze Gliedmaßen. An ihrem Kehlkopf befindet sich ein weißer Fleck, der sich bis zu den Vorderpfoten hinabziehen kann. In Mitteleuropa ist der Steinmarder eine der am häufigsten vertretenen Marderarten. Er lebt aber auch in Asien und ist sogar bis in die Mongolei und den Himalaja verbreitet.

Die recht putzig aussehenden Tiere wiegen zwischen 1,1 und 2,3 Kilogramm. Ihre Rumpflänge beträgt 40 bis 50 Zentimeter und ihr Schwanz kann bis zu 30 Zentimetern lang werden. Der Steinmarder ist ein Allesfresser und nicht sehr wählerisch. Lebt er in der freien Natur, bevorzugt er während der warmen Jahreszeiten vegetarische Kost, wie Beeren und Früchte.

Geht die pflanzliche Nahrung zur Neige, begibt sich der Steinmarder zunehmend auf die Jagd. Vögel, Vogeleier, Frösche und Insekten gehören dabei häufig zu seiner Beute. Weil sich das kleine Raubtier aber auch von Schädlingen, wie Würmern und Insekten ernährt und somit den Garten sauberhält, ist es uns eigentlich von Nutzen - wäre da nicht seine Bequemlichkeit.

Denn warum sollte sich der kleine Marder mühsam auf Nahrungssuche begeben, wenn ihm die menschliche Mülltonne oder der Hühnerstall des Menschen einen reichlich gedeckten Tisch beschert? Hat sich der Steinmarder als Kulturfolger dem Menschen angeschlossen, lebt er gerne im Dachboden, in der Garage oder in unbenutzten Nebengebäuden.

Auch ein Holzhaufen im Garten oder der trockene Motorraum eines PKWs dient ihm als willkommener Unterschlupf. Er nutzt den verlassenen Bau eines anderen Säugetieres. Eine eigene Höhle gräbt er sich jedoch nicht. Um sein Zuhause gemütlich auszustatten, polstert der Steinmarder sein Nest mit verschiedenen Materialien. Besonders weiche Substanzen, wie Federn, Haare oder Pflanzenteile haben es ihm dabei angetan.

Das Auspolstern seines Baus geht nicht gerade leise vonstatten, sodass ein Steinmarder, der sich auf dem Dachboden niederlässt, nicht zu überhören ist. Steinmarder sind Einzelgänger und verteidigen ihr Revier rigoros gegen Eindringlinge. Besonders gleichgeschlechtliche Rivalen werden dabei erbittert bekämpft. Um seinen Lebensraum zu kennzeichnen, markiert ihn das hundeartige Raubtier immer wieder mit Kot und Urin.

Diese Duftmarken zeigen einem Eindringling sofort, dass er sich auf fremdem Grund und Boden befindet. Hat sich der Marder auf dem Dachboden niedergelassen, führen die Duftmarken unter anderem zu einer starken Geruchsbelästigung.

Steckbrief Steinmarder:

  • Größe: Weibchen: bis zu 45 Zentimetern, Männchen: bis zu 55 Zentimetern
  • Gewicht: Weibchen: circa 1,6 kg, Männchen: bis zu 2 kg
  • Farbe: grau-braun
  • Statur: schlank
  • Lebenserwartung: zwischen 12 und 16 Jahre, wird jedoch kaum erreicht
  • Aktivität: nachts
  • Bewegung: Steinmarder sind gute Kletterer und machen große Sprünge
  • Sprungweite: bis zu 2 m
  • Sprunghöhe: bis zu 1,8 m

Marder

Was fressen Marder?

Pflanzen: Als Raubtiere sind Marder natürlich Fleischfresser. Allerdings schließt dass nicht aus, dass sie auch pflanzliche Nahrung zu sich nehmen. Lebt der Steinmarder in der freien Natur, richtet er sich bei seinem Fressverhalten nach der jeweiligen Saison. Im Sommer und im Herbst, wenn es viele Früchte und Beeren zu ernten gibt, schlägt sich der Allesfresser seinen Bauch überwiegend mit pflanzlicher Kost voll.

Fleisch: Im Herbst und im Winter, wenn die grüne Nahrung so langsam zur Neige geht, steigt er auf fleischliche Nahrung um. Doch auch beim Fleisch bestimmt das natürliche Angebot seinen Speisezettel. Während er im Frühjahr Vögel und Vogeleier auf seinem Speiseplan hat, muss sich der Marder im Herbst meistens mit Insekten, Würmern und kleinen Säugetieren begnügen.

Essensreste: Hat sich der Steinmarder in die Nähe des Menschen begeben, sieht das Nahrungsangebot allerdings etwas anders aus. Eine ungesicherte Mülltonne, ein Mülleimer ohne Deckel, Tierfutter, das offen herumsteht und nicht entsorgte Müllsäcke bieten ihm eine reich gedeckte Tafel. Wenn dem kleinen Allesfresser das mühsame Suchen nach Nahrung erspart bleibt, nimmt er die Gelegenheit menschliche Essensreste zu plündern natürlich gerne wahr.

Geflügel: Als Raubtier macht der Steinmarder allerdings auch vor lebender Beute nicht halt. Einen ungesicherten Hühnerstall oder einen offenen Taubenschlag besucht er ebenfalls gerne. Dass sich nach einem Mardereinfall meist kein lebender Vogel mehr im Stall befindet, liegt übrigens nicht am großen Hunger oder an der Mordlust des Tieres. Sondern durch das aufgeregte Hochflattern des Geflügels wird der Tötungsinstinkt des hundeartigen Raubtiers solange immer wieder ausgelöst, bis sich nichts mehr im Stall bewegt.

Marder fangen

Auch wenn der Steinmarder in Deutschland nicht zu den bedrohten Tierarten zählt, ist er ein Säugetier und steht somit unter Schutz. Das heißt, im Zuge des Tierschutzgesetzes, dürfen Sie dem Markder kein Leid zufügen. Sie dürfen ihn nicht verletzen, ihn nicht töten und ihn auch nicht jagen. Weil das Fangen dem Jagen untergeordnet ist, dürfen Sie ihn also auch nicht fangen!

Diese Verbote einzuhalten, fällt nicht immer leicht, denn die Marder können erheblichen Schaden anrichten. Weil es für die hundeartigen Raubtiere viel einfacher ist, sich in menschlicher Nähe aufzuhalten und von den Abfällen zu leben, beanspruchen viele Marder menschlichen Lebensraum. Sie lassen sich auf dem Dachboden nieder oder nisten sich in der Garage ein. Als Einzelgänger verteidigen die Tiere ihr einmal erobertes Gebiet gegen Eindringlinge.

  • Hat ein Steinmarder den Motorraum für sich als gemütlichen, trockenen Unterschlupf entdeckt, markiert er ihn mit seinen Duftmarken.
  • Kommt nun ein zweiter Marder und interessiert sich für das gleiche Revier, ist Kampf angesagt. Hält sich der Marder Nummer eins gerade nicht im Motorraum auf, wird der zweite Marder die markierten Bremsschläuche und Zündkabel mit seinen Bissen attackieren.
  • Dadurch kann nicht nur ein erheblicher Sachschaden entstehen. Werden die Marderbisse nicht rechtzeitig vom Autofahrer bemerkt, kann es zu einem Verkehrsunfall kommen.

Auch im Haus können die Tiere großen Schaden verursachen. Hat sich der Steinmarder den Dachboden als Revier auserkoren, ist nicht nur eine gründliche Großreinigung angesagt, um Duftmarken und Essensreste wieder loszuwerden. Dringt ein zweites Tier in den fremden Lebensraum ein, kann es auch hier zu Beschädigungen von Elektrokabeln kommen, die der erste Marder mit seinen Duftmarken gekennzeichnet hat. Und weil angebissene Elektorkabel einen Kabelbrand auslösen können, ist mit dem Marder auf dem Dachboden ebenfalls nicht zu spaßen.

Als Betroffener sind Sie vom Tierschutzgesetz, das den Steinmarder schützt, wahrscheinlich nicht erbaut. Um den Marder wieder loszuwerden, bleiben Ihnen drei legale Möglichkeiten:

  1. Sie können die Marder mithilfe diverser Mittel vertreiben oder
  2. Sie fangen den Marder während der Jagdsaison mit einer Genehmigung zum Fallenaufstellen und siedeln ihn um.
  3. Sie wenden sich an einen Profi.

Halten Sie sich nicht an das Gesetz, müssen Sie mit einer nicht unerheblichen Strafe rechnen. Es kann eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro fällig werden und auch eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren ist möglich, wenn Sie den Marder während der Schonzeit jagen. Die Jagdsaison ist in der Regel zwischen Oktober und Februar. Die genaue Zeitspanne variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland. Genaue Termine weiß der Jäger, der Ihnen auch mit einem guten Rat zur Seite steht.

Achtung: Machen Sie sich nicht der Wilderei strafbar, indem Sie eigenmächtig versuchen, den Marder mithilfe einer Falle einzufangen. Auch bei fahrlässiger Handlung drohen Ihnen ein Jahr Gefängnis und/oder eine hohe Geldbuße!

Wie Sie gezielt gegen Marder vorgehen können, erfahren sie auf den Seiten:

Was tun gegen Marder?

Der Marder hat es nicht leicht. Denn während andere Säugetiere einen Winterschlaf halten, muss das kleine Raubtier auch während der kalten Jahreszeit auf Nahrungssuche gehen. Gerade bei Eis und Schnee hat es jedoch auch der kleine Allesfresser schwer, Beute zu finden und seinen Hunger zu stillen. Es bleibt ihm oft nichts anderes übrig, als sich auf rein fleischliche Nahrung zu beschränken, oder die Mülltonnen der Menschen zu plündern.

Damit sich der Steinmarder nicht ausgerechnet bei Ihnen häuslich niederlässt, sollten Sie folgende Ratschläge beherzigen:

  1. Halten Sie Ihre Mülltonnen stets verschlossen. Stellen Sie auch halb volle Tonnen zur Leerung an die Straße, denn eine überfüllte Mülltonne mit hochstehendem Deckel lockt die Marder ebenfalls an.
  2. Lagern Sie weder Tiernahrung noch menschliche Nahrungsmittel im Freien oder in Nebengebäuden, die für den Steinmarder zugänglich sind.
  3. Da der Marder ein nachtaktives Tier ist, sollten Sie zu Dämmerungsbeginn immer die Fenster der Küche, der Vorratskammer und des Kellers schließen.
  4. Lassen Sie den Hühnerstall, den Taubenschlag und auch den Kaninchenstall niemals über Nacht offen. Schieben Sie vor Einbruch der Dunkelheit immer einen Riegel vor, sodass der Marder keine Möglichkeit hat, einzudringen.

Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und der Marder hat es sich bei Ihnen gemütlich gemacht, dürfen Sie ihn während der Jagdsaison fangen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie eine Genehmigung einholen. In vielen Bundesländern ist außerdem ein spezieller Fallenschein notwendig, der Ihnen die Erlaubnis gibt, Fallen aufzustellen.

Herrscht gerade Schonzeit, können Sie das kleine Raubtier entweder vom Profi verjagen lassen oder selber versuchen, den Marder zu vertreiben. Für das DIY-Verfahren stehen Ihnen viele Hausmittel zur Verfügung. Interessante Informationen, nützliche Tipps und Anleitungen finden Sie auf der Seite Marder vertreiben

Als Alternative zu den althergebrachten Hausmitteln hat der Fachhandel unterschiedliche Lösungen im Angebot:

  • Es gibt die sogenannten Mardersprays, die kein Gift enthalten, sondern eine für die Mardernase äußerst unangenehme Duftmischung. Versprühen Sie den Anti-Marder-Duft, wird das Tier freiwillig das Weite suchen.
  • Auch das empfindliche Gehör des kleinen Raubtiers können Sie sich beim Vergraulen zu Nutze machen. Mit Ultraschallgeräten, die Sie auch über den Fachhandel oder das Internet erwerben können, lassen sich die unbeliebten Gäste ebenfalls vertreiben.
  • Und Sie haben die Möglichkeit mit Elektroschockern zu arbeiten. Diese Geräte funktionieren nach dem Weidezaunprinzip. Berührt ein Marder eine verkabelte Metallplatte, bekommt er einen leichten Stromschlag. Der elektrische Schlag verletzt das Tier nicht, jagt ihm jedoch einen so großen Schrecken ein, dass es freiwillig die ungastliche Stätte verlässt.

Noch mehr Tipps und Anleitungen, was Sie legal gegen die Steinmarder unternehmen können, lesen Sie auf der Seite Marderabwehr